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Wer­den Sie Man­dan­tin –
Ihre rechtlichen Anliegen in besten Hän­den

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und lassen Sie uns gemein­sam Ihre rechtlichen Her­aus­forderun­gen meis­tern. Ob es um Erb‑, Gesellschafts‑, Steuer- oder inter­na­tionales Recht geht – bei uns ste­hen Ihre Inter­essen im Mit­telpunkt.

Als Ihre Anwälte bieten wir Ihnen:

Wer­den Sie Teil unser­er zufriede­nen Man­dan­tinnen – wir set­zen uns engagiert und pro­fes­sionell für Ihre Rechte ein!

Vere­in­baren Sie ein­fach einen Ter­min, um Ihr Anliegen unverbindlich zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Sie in unser­er Kan­zlei willkom­men zu heißen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu ste­hen.

FAQ

Notar & Rechtsanwälte –
Häu­fig gestellte Fra­gen

Hier find­en Sie Antworten auf die häu­fig­sten Fra­gen rund um Notare und Rechtsanwälte, damit Sie schnell die Unter­stützung find­en, die Sie benöti­gen.

Was ist der Unter­schied zwis­chen einem Notar und einem Recht­san­walt?

Notare und Rechtsanwälte sind bei­de juris­tis­che Experten, erfüllen jedoch unter­schiedliche Auf­gaben und sind in ver­schiede­nen Bere­ichen tätig.

Ein Notar ist unpartei­isch und küm­mert sich um die Beurkun­dung und Beglaubi­gung von rechtlichen Vorgän­gen, wie z. B. Immo­bilienkaufverträ­gen, Tes­ta­menten oder Ehev­erträge.

Ein Recht­san­walt hinge­gen ver­tritt die Inter­essen sein­er Man­dan­ten aktiv, sei es außerg­erichtlich oder vor Gericht, und set­zt sich für deren Rechte und Ansprüche ein.

Ein Notar ist erforder­lich, wenn:

  • Immo­bilienkäufe beurkun­det wer­den müssen
  • Gesellschaften gegrün­det oder geän­dert wer­den
  • Tes­ta­mente oder Erb­verträge erstellt wer­den
  • Ehev­erträge oder Schei­dungs­fol­gen­vere­in­barun­gen notwendig sind
  • Unter­schriften oder Doku­mente beglaubigt wer­den müssen

Einen Recht­san­walt benöti­gen Sie, wenn:

  • Sie eine rechtliche Beratung oder Vertre­tung vor Gericht benöti­gen
  • Ver­tragsstre­it­igkeit­en, Schadenser­satzansprüche oder arbeit­srechtliche Kon­flik­te beste­hen
  • Sie in einem Straf- oder Bußgeld­ver­fahren vertei­digt wer­den müssen
  • Es um kom­plexe wirtschafts- oder steuer­rechtliche Fra­gen geht

Ja, in vie­len Fällen arbeit­en Notare und Rechtsanwälte zusam­men. Beispiel­sweise kann ein Recht­san­walt bei der Gestal­tung eines Ver­trags oder bei Stre­it­igkeit­en berat­en, während der Notar für die rechtssichere Beurkun­dung zuständig ist. Let­ztlich hängt die Wahl davon ab, ob Sie neu­tralen Rat (Notar) oder partei­is­chen Bei­s­tand (Recht­san­walt) suchen.

  • Notare: Die Gebühren für Notare sind geset­zlich geregelt (nach dem Gerichts- und Notarkostenge­setz, GNotKG) und richt­en sich meist nach dem Geschäftswert.
  • Rechtsanwälte: Die Kosten kön­nen nach dem Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz (RVG) oder auf Basis ein­er Hon­o­rarvere­in­barung abgerech­net wer­den.


Für genauere Infor­ma­tio­nen emp­fiehlt es sich, den Anwalt direkt nach seinen Kon­di­tio­nen zu fra­gen und eine Hon­o­rarvere­in­barung abzuschließen, bevor Sie das Man­dat erteilen.

Die Wahl hängt von Ihrem Anliegen ab:

  • Für Immo­bilien, Erb­schaften oder Unternehmensgrün­dun­gen soll­ten Sie einen erfahre­nen Notar wählen.

Für gerichtliche Ver­fahren, Kon­flik­te oder Ver­tragsver­hand­lun­gen ist ein spezial­isiert­er Recht­san­walt die richtige Wahl.

Für bei­de gilt: Brin­gen Sie alle rel­e­van­ten Unter­la­gen mit, wie z. B. Verträge, Urkun­den oder Schriftverkehr. Bei Notaren sind häu­fig auch Ausweis­doku­mente erforder­lich.