Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern. Ob es um Erb‑, Gesellschafts‑, Steuer- oder internationales Recht geht – bei uns stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin, um Ihr Anliegen unverbindlich zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei willkommen zu heißen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Notare und Rechtsanwälte, damit Sie schnell die Unterstützung finden, die Sie benötigen.
Notare und Rechtsanwälte sind beide juristische Experten, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben und sind in verschiedenen Bereichen tätig.
Ein Notar ist unparteiisch und kümmert sich um die Beurkundung und Beglaubigung von rechtlichen Vorgängen, wie z. B. Immobilienkaufverträgen, Testamenten oder Eheverträge.
Ein Rechtsanwalt hingegen vertritt die Interessen seiner Mandanten aktiv, sei es außergerichtlich oder vor Gericht, und setzt sich für deren Rechte und Ansprüche ein.
Ein Notar ist erforderlich, wenn:
Einen Rechtsanwalt benötigen Sie, wenn:
Ja, in vielen Fällen arbeiten Notare und Rechtsanwälte zusammen. Beispielsweise kann ein Rechtsanwalt bei der Gestaltung eines Vertrags oder bei Streitigkeiten beraten, während der Notar für die rechtssichere Beurkundung zuständig ist. Letztlich hängt die Wahl davon ab, ob Sie neutralen Rat (Notar) oder parteiischen Beistand (Rechtsanwalt) suchen.
Für genauere Informationen empfiehlt es sich, den Anwalt direkt nach seinen Konditionen zu fragen und eine Honorarvereinbarung abzuschließen, bevor Sie das Mandat erteilen.
Die Wahl hängt von Ihrem Anliegen ab:
• Für gerichtliche Verfahren, Konflikte oder Vertragsverhandlungen ist ein spezialisierter Rechtsanwalt die richtige Wahl.
Für beide gilt: Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, wie z. B. Verträge, Urkunden oder Schriftverkehr. Bei Notaren sind häufig auch Ausweisdokumente erforderlich.